Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ∙  Reinhold Wehner

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherungen
Nach den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist die Verhaltenstherapie als Kassenleistung anerkannt. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis zu 100 % von allen Krankenkassen übernommen.

Private Versicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen / der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Ihr Kind kann in meiner Praxis auch behandelt werden, wenn Sie sich als Erziehungsberechtigte dazu entschließen, die Behandlungskosten privat zu tragen.